Nachteilsausgleich bei AD(H)S

Menschen mit AD(H)S haben aufgrund ihrer krankheitsbedingten Konzentrationsstörungen und den Defiziten in der Selbstorganisation oftmals Schwierigkeiten, ihr Potential in Schule, Ausbildung oder Studium auszuschöpfen. Trotz Begabung und Motivation bringen sie häufig "ihre PS nicht auf die Straße". Langes Aufschieben von Arbeiten, Vergessen von Terminen und Fristen, Hin- und Herspringen zwischen den Aufgaben, langsames Arbeitstempo und die Neigung zu Flüchtigkeitsfehlern sind nur einige Symptome, die AD(H)S-Betroffenen die Ausbildung oder das Studium schwer machen. Hier kann ein Antrag auf sog. Nachteilsausgleich helfen, der bei der Universität oder z.B. auch bei der IHK geltend gemacht werden kann. Durch eine fachärztliche Bescheinigung, in der die Symptome und deren Auswirkung auf Ausbildung/Studium kurz dargelegt werden, können z.B. Schreibverlängerungen für Klausuren oder Verlängerung von Abgabefristen als ausgleichende Maßnahmen angeregt werden.